Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung
a ) Jede Buchung wird schriftlich / per E-Mail oder telefonisch bestätigt, sofern sie 24 Std. vor Reiseantritt bei uns vorlieg.
b )Bei Buchung von < 8 Std. vor Reiseantritt gilt die telefonische Bestätigung als verbindlich.
c )Vermittler (Reisebüro) übernehmen keine Gewähr.
d )Für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer ist die Buchung verbindlich.
 
2. Stornierung
Der Auftraggeber kann bis 3 Tage vor Reiseantritt kostenlos stornieren, danach fallen 50 % des Fahrpreises als Stornierungskosten an. Bei Stornierungen 24h vor Reiseantritt gemacht werden, fallen 100 % des Fahrpreises als Stornierungskosten an.
 
3. Fahrpreis
a) Wir fahren ausschließlich zu pauschalen Festpreisen und sind durch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 43 BOKraft, des Wegstreckenzählers (§ 30 BOKraft) befreit. Dieser Festpreis wird Ihnen bereits vor Fahrtantritt mitgeteilt und es kommen keine zusätzlichen Kosten hinzu, auch bei Staus, Baustellen oder Unfälle die umfahren werden müssen, oder sonstigen Verzögerungen.
b) Der Fahrpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort Bar oder mit Kreditkarte zu entrichten.
c) Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck, sperrige Güter (Ski, Tauchausrüstung, Angelruten, usw.) bedürfen unserer Zustimmung, sind nach Zustimmung aber kostenfrei, solange kein Anhänger benötigt wird.
 
4. Rückfahrt
a ) Die Fahrgäste werden am Meetingpoint am jeweiligen Gate des Terminals vom Fahrer abgeholt (Schild beachten). Wenn 3/4 Stunde nach Ankunft (Uhrzeit laut Auftragsbestätigung) kein Fahrer erschienen sein sollte, muss telefonisch Rücksprache gehalten werden. Der Treffpunkt nach der Landung am Flughafen kann auch telefonisch abgesprochen werden.
 
5. Wartezeit
a) Die kostenlose Wartezeit ab Flughafen beträgt max. 30 Minuten nach tatsächlicher Ankunft. Danach fallen 10€ je angefangene 15 Minuten. Bei Abholung vom Flughafen wird die Ankunftszeit anhand der Flugnummer ermittelt.
Die kostenlose Wartezeit ab Zuhause oder Büro beträgt max. 10 Minuten.
Für längere Wartezeiten ab Zuhause oder Büro berechnen wir 10€ je angefangene 15 Minuten
b) Es können Wartezeiten entstehen, wenn ein Flug verfrüht oder verspätet den Flughafen erreicht. 
c ) Sollten bereits anschließende Aufträge anstehen, werden diese vorrangig behandelt und es können danach Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden.
d ) Bei Terminänderung ohne Rücksprache mit uns hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Beförderung, Kostenerstattung oder Minderung.
e) Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
 
6. Ausfall
a )Bei Störungen des normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung, Verkehr, Panne), besteht kein Regressanspruch gegen uns. Bei einer Fahrzeugpanne werden wir versuchen, einen Ersatz für unsere Fahrgäste zu finden.
 
7. Allgemeines
a ) Die Fahrgäste haben selbst für Zusatzversicherungen zu sorgen.
b )Für Rechtsansprüche bei Verspätungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir keine Haftung. Das bedeutet für den Gast, dass uns die Festlegung der Abholzeit obliegt. Wünscht der Gast eine andere Abholzeit als von uns vorgeschlagen, geht das Risiko auf den Gast über. Wir befördern unsere Gäste so, dass sie 2 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen.
 
8. Spesen
a )Bei Fahrten über 1000 km bzw. 10 Stunden werden 130,- € Spesen pro Tag und die Übernachtung/en in Rechnung gestellt.
 
9. Reiseveranstalter / Fluggesellschaften
a ) Es gelten die jeweiligen AGB der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.
 
10. Vertragsabschluss
Der Nutzer gibt mit der Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über das Buchungstool oder telefonisch an CITYCAR Konstanz ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.
 
CITYCAR Konstanz übermittelt dem Nutzer per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt CITYCAR Konstanz nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.
 
Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von CITYCAR Konstanz per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen CITYCAR Konstanz und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem Fahrdienstleister selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem Fahrdienstleister geltend zu machen.
 
11. Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung des Buchungstools
Der Nutzer steht gegenüber CITYCAR Konstanz dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an CITYCAR Konstanz übermittelt, vollständig und zutreffend sind. Registrierungen mittels automatisierter Verfahren sind untersagt. 

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